Schulsozialarbeit an der BBS I
Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges, vertrauliches Angebot für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern. Das Ziel ist es, Schüler*innen zu unterstützen die persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Lebens zu bewältigen. Die Schulsozialarbeit wirkt dabei mit, den Schüler*innen die nötigen Kompetenzen zu vermitteln und bietet auf Wunsch Begleitung und Orientierung.
Unterstützung in allen Lebenslagen
Aufgaben der Schulsozialarbeit
Einzelfallberatung
Die Schulsozialarbeit bietet Beratung zu individuellen Problemlagen:
- Belastungsthemen in Familie, Freundschaft oder Schule
- Übergang Schule in Beruf
- Behördenangelegenheiten und Fragen der Existenzsicherung
- Vermittlung an weiterführende Hilfen
Die Beratung findet per Termin auf Anfrage statt, zum Beispiel per E-Mail.
Die Beratung ist ein Angebot der Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz der Ratsuchenden. Ihnen werden keine Lösungen vorgegeben und Sie entscheiden selbst, welchen Weg Sie wählen wollen, um die eigene Situation zu verändern.
Die Beratungskraft unterliegt der Schweigepflicht gemäß §203 des StGB und sichert den Ratsuchenden Vertraulichkeit zu. Eine Ausnahme liegt gem. §34 StGB nur vor, wenn eine gravierende Gefahr ohne eine Offenbarung nicht abgewendet werden kann.
Soziale Gruppenarbeit und Projektarbeit
Die Schulsozialarbeit arbeitet mit Kleingruppen und Klassen, um Schüler*innen in verschiedenen Kompetenzbereichen zu fördern. Bei diesen handelt es sich beispielsweise, um Präventionsarbeit im Bereich Sucht, Gewalt oder Medienkonsum. Ebenfalls können Kompetenzen im Bereich Gesundheitsförderung oder dem Sozialen Miteinander unterstützt werden. Zur Durchführung dieser Projekte arbeitet die Schulsozialarbeit mit Lehrkräften oder außerschulischen Kooperationspartnern zusammen.