Page 12 - 2020.07.01_Broschüre_FOW-Praktikum
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Vergütung                      Der  Fachoberschüler  (w*m)  im  Praktikum  hat  keinen
                                              Anspruch auf eine Vergütung.

                                              Die jungen Menschen unternehmen einen ersten Schritt
                                              in  ihr  berufliches  Leben,  dabei  wirkt  eine  finanzielle
                                              Anerkennung sicherlich motivierend.

               Versicherung.                  Das  Praktikum  ist  eine  schulische  Pflichtveranstaltung,
               Unfall- und Haftpflicht-       daher  ist  jeder  Fachoberschüler  (w*m)  bei  seiner
               versicherung                   Tätigkeit    über     die     Gemeindeunfallversicherung
                                              versichert,  wenn  ihm  z.  B.  im  Betrieb  oder  auf  dem
                                              direkten  Weg  zur  Arbeit  (hin  und  zurück)  ein  Unfall
                                              passiert.

                                              Bei  Schäden,  die  durch  einen  Praktikanten  (w*m)  in
                                              Ausübung  seiner  Tätigkeiten  im  Betrieb  verursacht
                                              wurden,  ist  zunächst  die  BBS  I  Delmenhorst  anzu-
                                              sprechen.

               Urlaub                         Urlaub  ist  gemäß  den  gesetzlichen  bzw.  den  tarif-
                                              vertraglichen  Regelungen  ausschließlich  während  der
                                              Schulferien zu gewähren.

                                              Sonderurlaub  siehe  Befreiung  vom  Unterricht  aus
                                              betrieblichen oder privaten Gründen.

               Urlaub nach dem                In  Anlehnung  an  das  JArbSchG  beträgt  der  Urlaub,
               JArbSchG                       wenn Jugendliche an 5 Werktagen pro Woche arbeiten,
                                              jährlich
                                                  •  mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche
                                                     zu  Beginn  des  Kalenderjahres  noch  nicht
                                                     16 Jahre alt ist,
                                                  •  mindestens 23 Werktage, wenn der Jugendliche
                                                     zu  Beginn  des  Kalenderjahres  noch  nicht
                                                     17 Jahre alt ist,
                                                  •  mindestens 21 Werktage, wenn der Jugendliche
                                                     zu  Beginn  des  Kalenderjahres  noch  nicht
                                                     18 Jahre alt ist.

               Urlaub nach § 3 BUrlG          Der  Urlaub  eines  zu  Beginn  des  Kalenderjahres
                                              volljährigen Schülers (w*m) beträgt jährlich mindestens
                                              24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.

               Urlaub. Grundsatz              Dem  Praktikanten  (w*m)  sollten  5  Wochen  Urlaub
                                              gewährt werden.










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