Page 13 - 2020.07.01_Broschüre_FOW-Praktikum
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Urlaub aus besonderen          Urlaub aus besonderen Gründen erfordert immer vorab
               Gründen                        einen  Antrag  auf  Freistellung  vom  Unterricht  unter
                                              Nennung der Gründe.

                                              Der  Antrag  auf  Freistellung  vom  Unterricht  erfolgt
                                              gemäß  Schulordnung,  das  gilt  auch  für  Anträge  des
                                              Praktikumsbetriebes  auf  Freistellung  aus  betrieblichen
                                              Gründen.

                                              Der  Antrag  auf  Freistellung  vom  Praktikum  ist  vorab
                                              gleichzeitig schriftlich an den Praktikumsbetrieb als auch
                                              die  Schule  zu  richten,  beide  müssen  der  Freistellung
                                              vorab  zustimmen.  Ein  eintägiger  Freistellungantrag  ist
                                              an den Klassenlehrer (w*m) zu richten, eine mehrtägige
                                              Freistellung  kann  ausschließlich  von  der  Schulleiterin
                                              Frau Mönnig genehmigt werden. Die Freistellung gilt als
                                              erteilt,  wenn  die  Schule  in  Abstimmung  mit  dem
                                              Praktikumsbetrieb dem Antrag entspricht.


























































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