Page 15 - 2020.07.01_Broschüre_FOW-Praktikum
P. 15
Vertrag über ein schuljahrbegleitendes Praktikum Anlage 1
für die Klasse 11 der Fachoberschule Wirtschaft
Zwischen dem Betrieb ________________________________________________________
in ________________________________________________________________________
Straße PLZ Ort Telefon
Ansprechpartner (w*m) ________________________________________________________
Name Telefon
und dem Praktikanten (w*m) ____________________________________________________
geboren am ____________________ in _________________________________________
wohnhaft in _________________________________________________________________
Straße PLZ Ort Telefon
Bei nicht volljährigen Praktikanten (w*m) muss der gesetzliche Vertreter (w*m) dem Vertrag
durch Unterschrift zustimmen.
Das Praktikum ist Bestandteil der schulischen Ausbildung in der Klasse 11 der Fachober-
schule Wirtschaft an den Berufsbildenden Schulen I -Handelslehranstalten -, Delmenhorst.
Das Praktikum dient als Vorbereitung auf den Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule
Wirtschaft, die bei einem erfolgreichen Abschluss zu einem Studium an einer Fachhochschule
berechtigt.
§ 1
Dauer des Praktikums
Das Praktikum beginnt am 1. August 20 und endet am 31. Juli 20 __.
Die ersten __________ (max. 12) Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile jederzeit
vom Vertrag zurücktreten können. Nach Absolvierung der 960 Arbeitsstunden kann frühestens
mit Beginn der Sommerferien im gegenseitigen Einvernehmen der Vertrag beendet werden.
§ 2
Pflichten des Betriebes
Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich,
1. den Praktikanten (w*m) auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen/Tätigkeitsbereichen einzusetzen
und einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe zu vermitteln.
2. dem Praktikanten (w*m) die Teilnahme am Unterricht der Klasse 11 der Fachoberschule
Wirtschaft sicherzustellen.
§ 3
Pflichten des Praktikanten/der Praktikantin
Der Praktikant (w*m) verpflichtet sich,
1. alle ihr*ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen,
2. die ihr*ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen,
3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu
beachten sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln,
4. die Interessen des Betriebes zu wahren und über alle Vorgänge Stillschweigen zu
bewahren,
5. bei Fernbleiben den Betrieb unverzüglich zu benachrichtigen und bei Erkrankung spätestens
am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
15