Page 10 - Schulordnung-April-2024
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Schulordnung
Belehrung für Eltern und sonstige
Sorgeberechtigte
nach § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die
hat und dann die Schule besucht, kann es Schule gehen darf, wenn …
andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer
… es an einer schweren Infektion erkrankt ist,
anstecken.
die durch geringe Erregermengen verursacht
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphterie,
diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall
Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten
unterrichten, wie sie das Infektionsschutz- kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle
gesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang vor (außerdem nennt das Gesetz noch das
sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und
in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit Kinderlähmung. Es ist aber höchst
oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger
bitten wir Sie stets um Offenheit und in Deutschland übertragen werden).
vertrauensvolle Zusammenarbeit.
… eine Infektionskrankheit vorliegt, die in
Muss Ihr Kind zu Hause bleiben oder sogar im Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen
Krankenhaus behandelt werden, kann: Dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps,
benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung
und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, durch Hib-Bakterien, Meningokokken-
damit wir zusammen mit dem Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte,
Gesundheitsamt alle notwendigen Hepatitis A und bakterielle Ruhr.
Maßnahmen ergreifen können, um einer
… ein Kopflausbefall vorliegt und die
Weiterverbreitung der Infektionskrankheit
Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
vorzubeugen.
Wann ein Besuchsverbot der Schule für
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an
Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes,
einer schweren oder hochansteckenden
aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen
Infektionskrankheit leidet, können weitere
Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt
Mitglieder des Haushaltes diese Krankheits-
mitteilen. Auch in diesen beiden genannten
erreger schon aufgenommen haben und dann
Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein.
Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie
bleiben.
sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder
an das Gesundheitsamt (Tel. 04221-992616).
Diese Informationen erhalten Sie im
Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
Geschäftszimmer auf Nachfrage auch in
türkischer und russischer Sprache.
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