Page 8 - Schulordnung-April-2024
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Schulordnung chulordnung
(Fortsetzung)
Regelungen zu Fehlzeiten und Regelungen zu Fehlzeiten und
Beurlaubungen für Beurlaubungen für
Vollzeitschüler (m/w) Teilzeitschüler (m/w)
Klassenarbeiten Fehlzeiten
Wenn ein Schüler (m/w) an einer Der Schüler (m/w) darf nur wegen Krankheit
angekündigten Lernerfolgskontrolle (Klausur oder aus Gründen, die sie/ er selber nicht zu
Referat, Test) nicht teilnehmen kann, legt vertreten hat, den Berufsschulunterricht
sie/er umgehend eine ärztliche Bescheinigung versäumen. Ein Fehlen aus betrieblichen
vor. Dies ist die Voraussetzung zum Gründen ist nur nach vorheriger Absprache
Nachleisten. Ein Anspruch darauf besteht zwischen Schule und Betrieb möglich.
nicht.
Bei Schulversäumnissen ist dem Klassenlehrer
Ohne Nachweis wird die Lernerfolgskontrolle (m/w) spätestens am nächsten Schultag eine
mit „ungenügend“ bewertet. schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Diese
muss bei einem volljährigen Schüler (m/w)
Arzttermine und Fahrschulunterricht
von dem Ausbilder (m/w) und bei Minder-
Arzttermine legen Sie bitte in die unterrichts-
jährigen zusätzlich von der erziehungsberech-
freie Zeit, dies ist in den allermeisten Fällen
tigten Person unterschrieben sein. Liegt der
möglich. Gegebenenfalls ist eine Bescheini-
Schule innerhalb von zwei Berufsschultagen
gung über den Arztbesuch mit der genauen
nach dem ersten Fehltag keine schriftliche
Angabe der Uhrzeit vorzulegen. Auch
Entschuldigung vor, wird das Schulversäum-
Fahrschulunterricht kann nur außerhalb der
nis zur Weiterverfolgung gemeldet. Urlaub
Unterrichtszeiten stattfinden.
kann von Berufsschülern (m/w) nur während
der Schulferien genommen werden.
Beurlaubung aus persönlichen Gründen
Eintägige Beurlaubungen können von dem
Beurlaubung
Klassenlehrer (m/w) genehmigt werden.
Eintägige Beurlaubungen können von dem
Mehrtägige Beurlaubungen genehmigt
Klassenlehrer (m/w) genehmigt werden.
ausschließlich die Schulleiterin, sofern ein
Mehrtägige Beurlaubungen genehmigt
persönlicher Härtefall vorliegt. Bitte beachten
ausschließlich die Schulleiterin, sofern ein
Sie die für Niedersachsen geltenden
persönlicher Härtefall vorliegt. Bitte beachten
Ferienzeiten und den Hinweis, dass in
Sie die für Niedersachsen geltenden
Niedersachsen die Verlängerung der
Ferienzeiten und den Hinweis, dass in
Schulferien aus persönlichen Gründen
Niedersachsen die Verlängerung der
grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist.
Schulferien aus persönlichen Gründen
grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist.
Sollte etwas unklar sein, sprechen Sie bitte
Ihren Klassenlehrer (m/w) an.
Sollte etwas unklar sein, sprechen Sie bitte
Ihren Klassenlehrer (m/w) an.
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