Page 3 - Schulordnung-April-2024
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Informationen zur Schule



        Wohnungswechsel /
        Änderungen im                                        Unterrichtszeiten
        Ausbildungsverhältnis                  Stunden              Unterrichtszeiten  Pausen
        Unterrichten Sie bitte Ihre
        Klassenlehrerin bzw. Ihren             1. und 2. Std.       07:55 - 09:25 Uhr  09:25 - 09:40 Uhr
        Klassenlehrer und das Sekretariat      3. und 4. Std.       09:40 - 11:10 Uhr  11:10 - 11:30 Uhr
        unverzüglich über einen                5. und 6. Std.       11:30 - 13:00 Uhr  13:00 - 13:30 Uhr
        Wohnungswechsel oder

        Änderungen im Ausbildungs-             7. und 8. Std.       13:30 - 15:00 Uhr  15:00 - 15:15 Uhr
        und Arbeitsverhältnis.                 9. und 10. Std.      15:15 - 16:45 Uhr

        Unfall, Diebstahl,                            Öffnungszeiten des Sekretariats
        Sachbeschädigung                       Di. und Do.          in der Zeit von       07:30 - 16:00 Uhr
        Bitte melden Sie einen Unfall,
        Diebstahl oder eine                    Mo. und Mi.          in der Zeit von       07:30 - 13:30 Uhr

        Sachbeschädigung unverzüglich          Freitag              in der Zeit von       07:30 - 12:45 Uhr
        im Sekretariat. Dort gibt man
        Ihnen Auskunft über einen                            Frau Schick                       Frau Schulenberg
                                                                                               Schulsekretärin
        möglichen Versicherungsschutz.                       Schulsekretärin                   Berufsschule
                                                             Berufsfachschule
        Nicht versichert sind u.a.                           Fachoberschule                    Berufliches

        Bargeld, elektronische                                                                 Gymnasium
        Kommunikationsgeräte, und
        motorgetriebene Fahrzeuge.              Unterrichtung der Eltern volljähriger Schüler/-innen
                                                Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die das 21.
        Fundsachen
                                                Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die Schule die
        Hin und wieder werden                   Erziehungsberechtigten über besondere Vorgänge wie
        Kleidungsstücke oder                    Ordnungsmaßnahmen oder Gefährdung der Versetzung/
        Arbeitsmittel in den                    des Abschlusses zu unterrichten, sofern die Schülerin oder
        Klassenräumen vergessen.                der Schüler nicht widersprochen hat. Über einen möglichen
        Fundsachen können beim                  Widerspruch sind wiederum die Erziehungsberechtigten zu
        Hausmeister im Eingangsbereich          unterrichten (§ 55 Abs. 4 NSchG).
        abgeholt werden.

                                                Schülerinnen und Schüler, die von ihrem Widerspruchsrecht
                                                Gebrauch machen wollen, reichen im Sekretariat eine
                                                entsprechende Erklärung ein, die auch die Kenntnisnahme
                                                der Erziehungsberechtigten mit deren Unterschrift enthalten

                                                muss.







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