Page 6 - Schulordnung-April-2024
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Schulordnung
Sauberkeit Versicherung
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten Während der Schulzeit, bei schulischen
sich, für ein sauberes und ordentliches Veranstaltungen außerhalb der Schule sowie
Erscheinungsbild der Schule zu sorgen. Dazu auf den Wegen dahin sind Sie gegen Unfälle
gehören insbesondere die Müllvermeidung versichert. Beachten Sie bitte, dass dieser
und die umweltgerechte Entsorgung von Versicherungsschutz erlischt, sobald Sie das
Müll. Schulgrundstück während der Unterrichtszeit
oder der Pausen ohne Erlaubnis einer
Lehrkraft verlassen.
Ordnungsdienst in den
Klassen Verbot des Mitbringens von Waffen in
Schulen
In allen Klassen wird ein Ordnungsdienst
(RdErl. d. MK v. 6. 8. 2014 — 36.3-81 704/03)
eingerichtet, bei dem zwei Schüler/-innen
für die Ordnung und Sauberkeit der 1. Den Schülerinnen und Schülern aller
Klasse verantwortlich sind. Schulformen ist untersagt, Waffen im Sinne
des Bundes-Waffengesetzes (in der jeweils
Der Ordnungsdienst wechselt
wöchentlich. geltenden Fassung) mit in die Schule oder
zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu
Reinigungsdienst gehören im Wesentlichen die im Bundes-
Alle Vollzeitklassen führen nach einem Waffengesetz als verboten bezeichneten
Plan in einer bzw. zwei Wochen eine Gegenstande (insbesondere die sogenannten
Grobreinigung des Schulhofs nach Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten,
Anweisung durch den Hausmeister Totschläger, Schlagringe usw.), ferner
durch. Der Reinigungsdienst findet ab Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-
12.45 Uhr statt. Reizstoff- und Signalwaffen und
gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte)
sowie Hieb- und Stoßwaffen.
Rauch- und Alkoholverbot
Der Genuss von Alkohol und Drogen Dieses Verbot gilt auch für volljährige
jeglicher Art ist auf dem gesamten Schülerinnen und Schuler, die entweder im
Schulgelände und in den Schulgebäuden Besitz einer Erlaubnis zum Führen von
nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder
Erziehungsmittel oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.
2. Untersagt wird außerdem das Mitbringen
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände und von Munition jeder Art, von
in den Schulgebäuden grundsätzlich nicht Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver
gestattet. und von Chemikalien, die geeignet sind, für
explosive Verbindungen verwendet zu
werden.
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